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Überblick

Braucht Europas Demokratie ein grundlegendes Update?

In der 5. Runde der Europäischen HausParlamente, die vom 29. Januar bis zum 3. April 2022 stattfand, ging es um die Zukunft der Europäischen Demokratie. Rund 600 Teilnehmende aus 17 EU-Staaten tauscht sich zu diesem Thema aus. Von den insgesamt 77 veranstalteten Europäischen HausParlamenten fanden 51 vor Ort und 26 online statt. Auch diese Runde der Europäischen HausParlamente fand wieder in Kooperation mit unseren Projektpartnern openPetition, Democracy International e.V. und der Bundeszentrale für politische Bildung statt.

Ausgangspunkt des thematischen Schwerpunkts der 5. Runde der Europäischen HausParlamente war die damals zu Ende gegangene Konferenz zu Zukunft Europas, in der auch umfassende Vorschläge zur Erneuerung der Europäischen Demokratie gemacht wurden. Die Teilnehmenden diskutierten somit die Oberfrage: Braucht Europas Demokratie ein grundlegendes Update? Hieran anschließend wurde diskutiert, ob das Einstimmigkeitsprinzip im Rat der EU abgeschafft und durch eine qualifiezierte Mehrheit ersetzt werden solte, ob ein repräsentativer Bürgerrat den EU-Institutionen bei grundlegenden Entscheidungen beratend zur Seite stehen sollte und ob neben der EU-Kommission auch das Europäische Parlament eigene Gesetzesvorschläge einbringen könnte.

Anzahl der Teilnehmer:

590 Menschen

Zeitraum:

29. Januar bis zum 03. April 2022

Thema:

die Zukunft von Europas Demokratie

Die Dialogpartner

02.

Ergebnisse

Soll das Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union abgeschafft und durch eine qualifizierte Mehrheit ersetzt werden?

Die Mehrzahl der Teilnehmenden ist der Meinung, dass das Einstimmigkeitsprinzip
im Rat der EU abgeschafft und durch eine qualifizierte Mehrheit ersetzt werden
sollte. Auf einer Skala von 0 (auf keinen Fall) bis 10 (ja, unbedingt) wählten die HausParlamentarer*innen durchschnittlich den Wert 7,4. Das wichtigste Argument für die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips ist nach Ansicht der
Teilnehmenden die gesteigerte Handlungsfähigkeit, die dadurch entstehen kann. Ohne den Zwang zur Einstimmigkeit, können Entscheidungen schneller erfolgen – ein Vorteil, besonders in Krisenzeiten. Die Abschaffung des Vetos schafft Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der EU. Als wichtigstes Gegenargument wurde das Risiko von Machtungleichgewichten zwischen großen und kleinen Staaten genannt. Kleinere EU-Mitgliedstaaten könnten sich übergangen fühlen. Dementsprechend sichert das Einstimmigkeitsprinzip nationale Souveränität und Unabhängigkeit.

Soll ein repräsentativer Bürgerrat den EU-Institutionen bei
grundlegenden Entscheidungen beratend zur Seite stehen?

Auf die Frage, ob ein repräsentativer Bürgerrat als beratendes Gremium für die
EU-Institutionen etabliert werden sollte, stellt sich das Stimmungsbild facettenreich
und gespalten dar. Der Durchschnittswert liegt bei 5,6 und zeigt damit nur eine leichte Zustimmung für solch ein Gremium. Interessant ist, dass die Abstimmungsergebnisse breit gestreut sind. Bei der Frage scheiden sich also die Geister. Inhaltlich befürworten die meisten Teilnehmer*innen, dass ein repräsentativer Bürgerrat Nähe schafft und Vertrauen in Europäische Demokratie stärken kann. Das am häufigsten vorgebrachte Argument bei den Zögernden wie bei den Begeisterten hinterfragt die Kriterien für eine solche Maßnahme.

Die Teilnehmer*innen brachten beispielsweise vor, dass das Auswahlverfahren sorgfältig festgelegt werden sollte und dass nicht alle Themen dem Bürgerausschuss vorgelegt werden sollten. Andere Aspekte warfen viele Fragen auf. Sollen die ernannten Personen geschult werden? Wie können sie unterstützt werden? Ist solch ein Gremium sozial inklusiv genug oder ein weiterer Kreis von Akademiker*innen? Die Teilnehmer*innen betonten auch, dass die
Bürgerräte vor äußeren Einflüssen geschützt werden sollten und nicht zum Gegenstand von Lobbyismus werden dürfen.

Soll neben der EU-Kommission auch das Europäische Parlament eigene Gesetzesvorschläge einbringen können?

Ein deutliches Stimmungsbild zeigt sich bei der dritten Frage. Im Durchschnitt
wählten die Teilnehmer*innen hier den Wert 7,5 und geben damit ein klares Votum
für das Initiativrecht im Europäischen Parlament ab. Mehr als die Hälfte aller
Abstimmungsergebnisse liegen im oberen Abstimmungsbereich zwischen 8 und 10.
Das Argument, das die Befürworter*innen des Initiativrechts an erster Stelle anführten, war die Stärkung der Demokratie durch diese Maßnahme. Indem dem Europäischen Parlament das Initiativrecht eingeräumt wird, wird dessen Rolle substantiell im Machtgefüge der EU gestärkt. Dies hat die direkte Folge, so die Teilnehmenden der HausParlamene, dass europäische Entscheidungen stärker legitimiert werden. Außerdem trägt das “Königsrecht” einer Volksvertretung eine starke Symbolik in sich. Die Kritiker*innen des Initiativrechts für das Europäische Parlament weisen auf den schwierigeren Weg zur Gesetzgebung hin. Durch doppelte Zuständigkeiten würden nicht nur die Verfahren verlängert, sondern auch der Einfluss der EU-Kommission geschwächt. Sie betonen, dass die Machtverteilung zwischen den Institutionen entscheidend ist und sehen im aktuellen Set-Up einen gut funktionierenden Ablauf.

Braucht Europas Demokratie ein grundlegendes Update?

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Impressionen der fünten Runde der Europäischen HausParlemente

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Mehr Informationen zur 5. Runde der Europäischen HausParlamente erhaltet Ihr im Ergebnisbericht, der hier heruntergeladen werden kann:

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